Das Gremium ist gemäß Bistum zuständig für alle Angelegenheiten des Glaubens der Katholiken innerhalb der Pfarreigrenzen. Die Lebensausrichtung sollte sich am Evangelium orientieren, so dass jeder Mitmensch - vereinfacht und mit gesundem Menschenverstand gesagt - die Chance hat, nach unserem Glaubensverständnis in den Himmel zu kommen. Einer der bekannten Grundsätze: Ora et labora -Gebet und Arbeit!

Mit einem Menschen, der aufrichtig seinen Glauben lebt, dessen Richtschnur der Herrgott ist und der z.B. auch die Worte Verzeihung, Rücksicht, soziale Einstellung oder Hilfsbereitschaft gegenüber seinem Mitmenschen kennt, lässt es sich ganz gewiss leichter zusammenleben und die Welt auch menschlicher gestalten! Für all diese Glaubensfragen sowie ganz allgemein das Gebet in einer Pfarrei ist der Pfarrgemeinderat gefragt, dessen Aufgabenspektrum sich seit 1968 (der eigentliche Ursprung dazu war das Konzil von 1963 mit Papst Johannes dem XXIII.) im Laufe der Zeit sowie durch die zeitlichen Veränderungen stets erweiterte. Und heute wird der Pfarrgemeinderat in einer Pfarrei aufgrund des steten Seelsorger-Rückgangs immer bedeutsamer. Die Laien müssen vermehrt Aufgaben der Seelsorger übernehmen und auf diese Weise unterstützen, wie z.B. als Kommunionhelfer, der Abhaltung von Wortgottesdiensten, Erledigung von Krankenbesuchen mit Bringung der Heiligen Kommunion, der Gestaltung von Kindergottesdiensten usw.

Aufgrund der Seelsorgernot gab es seit gut 2001 im Bistum Regensburg auch den Begriff der Seelsorgeeinheiten seit ein paar Jahren heißt dies nun "Pfarreien Gemeischaft", d.h. zwei, drei oder gar vier Pfarreien (je nach Größe und geografischer Lage) werden zusammengefasst und ein Priester ist als Leiter dafür verantwortlich.

Die Pfarreien als solche bleiben in ihren bisherigen Grenzen unangetastet, ebenso in ihren Rechten, aber auch Pflichten. Die Pfarreien einer Pfarreien Gemeinschaft sollen bestmöglich zum Wohle aller Pfarreiangehörigen zusammenarbeiten und ebenso Ausgewogenheit untereinander walten lassen. weiter

Bei der Pfarrgemeinderatswahl sind die Pfarrangehörigen ab dem 14.Lebensjahr wahlberechtigt mit 16 Jahren kann man sich der Wahl stellen (als Kandidat). Gewählt wird alle 4 Jahre (früher 3 Jahre). Zu jeder Arbeitssitzung wird der Kirchenpfleger von der Kirchenverwaltung eingeladen, um auch deren Belange berücksichtigen zu können. Ziel ist die stets konstruktive Zusammenarbeit!

Die Vorsitzenden:

- 1968 bis 1974 Josef Meierhofer (2 x 3 Jahre)
- 1974 bis 1978 Emil Weiß (1 Wahlperiode) - erstmals 4 Jahre Amtszeit -
- 1978 bis 1990 Manfred Bauer (3 Wahlperioden)
- 1990 bis 2010 Michael Götz (5 Wahlperioden)
- 2010 bis 2014 Theresia Lorenz

- 2014 bis 2018 Antonia Raß

- 2018 bis 2022 Theresia Lorenz

- 2022 Laura Damm

 

Mit dabei sind:

Christina Kiefhaber, Antonia Raß, Silvia Büchold, Peter Reinhart

Pfarrgemeinderat 2022 - 2026

Am 7. April 2022 fand im Pfarrheim in Theuern die konstituierenden Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderat statt. 9 Mitglieder aus dem "alten" Pfarrgemeinderat und 7 neu gewählte und nachnominierte Mitglieder stellten sich einander vor und einigten sich auf die neuen Sprecher der drei Pfarrteile.

 

Die Pittersberger Pfarrgemeinde wird demnach vertreten durch Laura Damm, für die Theuerner spricht Gudrun Bauer und die Ebermannsdorfer werden durch Sabine Wiedenbauer vertreten. Frau Bauer wurde anschliessend vom Gremium zur Sprecherin des Gesamtpfarrgemeinderats gewählt. Günther Denk wird als ihr Vertreter fungieren, Peter Reinhart wie auch in der Legislatur zuvor zum Schriftführer ist. Gemeinsam überlegten die gewählten Stellvertreter der Pfarrgemeinde, welche Ausschüsse gebildet und wie diese besetzt werden sollten. Die endgültige Festlegung der Sachausschüsse erfolgt in der nächsten Sitzung im Mai. Im Anschluss daran wurden die wichtigsten Termine des Pfarreigeschehens bis Ende Juli diskutiert und festgelegt.